Seit November 2025 bewilligt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) keine neuen Anträge auf Integrationskurszulassung mehr. Bereits bewilligte Zulassungen bleiben gültig. Teilnahmeberechtigungen können weiterhin über Jobcenter, Kommunen oder Ausländerbehörden ausgestellt werden. Selbstzahlende können auch ohne BAMF-Zulassung an Integrationskursen teilnehmen.
Bei Fragen kontaktieren Sie bitte die Clearingstelle Sprache.
