FAQ

Clearing- und Koordinierungsstelle Sprache (CuK)

Verzeichnis Abkürzungen

BSBerufsbezogener Sprachkurs
CuKClearing- und Koordinierungsstelle Sprache
DeuFöV   Deutschsprachförderverordnung
IKIntegrationskurs
KdKunde / Kundin
NWLNetzwerk Lippe gGmbH
PKZPersonenkennziffer
TnTeilnehmer / Teilnehmerin
UEUnterrichtseinheiten

Aus Gründen der Lesbarkeit wurde im Text die männliche Form gewählt, nichtsdestoweniger beziehen sich die Angaben auf Angehörige aller Geschlechter.

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Die CuK

Zugelassene Sprachkursträger im Kreis Lippe

TrägerAdresse/StandortIKBS
awb e. V. 
(Arbeit Wohnen Bildung e. V.)
https://www.awbev.de/ 
Osterstraße 68
32108 Bad Salzuflen
Kiliansweg 7-9
32108 Bad Salzuflen
xx
Dialog Consulting Detmold
http://dialog-detmold.de/ 
Lange Straße 78, 32756 Detmoldxx
euwatec gGmbH
https://euwatec.de/
Obernienhagen 32, 32758 Detmold x
IBS – Institut für Bildung & Sprache
https://www.ibs-lemgo.de/home/
Breite Straße 5, 32657 Lemgox 
inlingua Sprachcenter Detmold
https://www.inlingua-in-owl.de/detmold/
Bruchstraße 39, 32756 Detmoldxx
Nestor Bildungsinstitut GmbH
https://www.nestor-bildung.de/
Schloßstraße 15, 32657 Lemgox 
VHS Detmold-Lemgo AöR
Geschäftsstelle Detmold
https://www.vhs-detmold-lemgo.de/
Krumme Straße 20, 32756 Detmoldxx
VHS Detmold-Lemgo AöR
Geschäftsstelle Lemgo
https://www.vhs-detmold-lemgo.de/
Breite Straße 10, 32657 Lemgoxx
VHS Lippe-Ost
https://www.vhslippe-ost.de/
Im Kurpark 1, 32816 Schieder-Schwalenbergxx
VHS Lippe-West
https://www.vhs-lw.de/
Lange Straße 124, 32791 Lagexx

 

Einschaltbogen

​​​​​​a)    Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung
b)    Einverständniserklärung 
c)    Einschaltbogen
d)    Telefonnummer des Kunden
e)    Möglichst eine Kopie des letzten Sprachzertifikats
f)    Verpflichtung/Berechtigung (wenn vorhanden)
g)    Kopie des Antrags auf Zulassung zum IK bzw. Antrag auf Wiederholung der 300 Unterrichtseinheiten (wenn vorhanden)
h)    Postvollmacht (nur in Verbindung mit einem Antrag)

Eine Postvollmacht soll nur in Verbindung mit einem Antrag auf Zulassung zum IK oder Antrag auf Wiederholung der 300 Unterrichtseinheiten (UE) ausgestellt werden.

Einstufungstest

Einen Einstufungstest muss jeder Teilnehmer vor Beginn eines Integrationskurses bei einem vom BAMF zugelassenen Träger nach einheitlichen Vorgaben abgelegen.

Der Kunde wird von der CuK dem Träger gemeldet und von diesem zum Test eingeladen. Andernfalls meldet sich der Kunde beim Träger seiner Wahl mit seiner Berechtigung/Verpflichtung und wird getestet.

Idealerweise bekommt der Kunde direkt nach der Einstufung seinen Kurs beim Träger, der ihn getestet hat. Kann kein passender Kurs angeboten werden, dann findet die Kursvermittlung durch die CuK statt.

Diverse Kursarten und Ziele im IK-Bereich

a)    max. 25 Teilnehmer, bei geringer Raumgröße auch weniger
b)    600 Unterrichtseinheiten plus 100 Unterrichtseinheiten für den Orientierungskurs
c)    Ziel B1 (in allen IK, auch in Spezialkursen)

a)    max. 23 Teilnehmer
b)    900 Unterrichtseinheiten plus 100 Unterrichtseinheiten Orientierungskurs
c)    Voraussetzung: Geschlecht weiblich

a)    max. 23 Teilnehmer
b)    900 Unterrichtseinheiten plus 100 Unterrichtseinheiten Orientierungskurs
c)    Voraussetzung: Elternschaft (Alter des Kindes unerheblich)

a)    max. 20 Teilnehmer
b)    900 Unterrichtseinheiten plus 100 Unterrichtseinheiten Orientierungskurs
c)    Voraussetzung: Teilnehmer ist zwischen 18 und 26 Jahre alt

a)    max. 16 Teilnehmer
b)    900 Unterrichtseinheiten plus 100 Unterrichtseinheiten Orientierungskurs
c)    Voraussetzung: Schriftsprache wurde nie erlernt

a)    max. 25 Teilnehmer
b)    900 Unterrichtseinheiten plus 100 Unterrichtseinheiten Orientierungskurs
c)    Voraussetzung: lateinische Schrift wurde nie erlernt

Der letzte Kursabschnitt des Integrationskurses heißt Orientierungskurs.

Er umfasst 100 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten.
 
Wesentliche Themen im Orientierungskurs sind die deutsche Rechtsordnung, Geschichte und Kultur sowie Werte, die in Deutschland wichtig sind, zum Beispiel Religionsfreiheit, Toleranz und Gleichberechtigung.

Der Orientierungskurs und die anschließende Prüfung werden einmalig vom BAMF übernommen. Die Prüfung kann auf eigene Kosten wiederholt werden.

Ziel eines IK´s ist das Sprachniveau B1. Dies wird vor allem von Tn aus den Alphakursen nur selten erreicht. Deswegen gilt für Alphakurse das informelle Ziel A2. Wird das Zielsprachniveau im ersten Durchlauf nicht erreicht, kann ein Wiederholerantrag gestellt werden.

Für den ländlichen Raum kann eine Mindestvergütung gewährt werden, wenn zum Kursbeginn eine Mindestteilnehmerzahl von 10 Teilnehmern in Alphabetisierungs- oder Jugendkurse und im Zweitschriftlerner oder allgemeinen Integrationskurs eine Mindestteilnehmerzahl von 14 Teilnehmern angemeldet sind. Von der Regelung ausgeschlossen sind Frauen-, Eltern- und Wiederholerkurse.

Folgende 5 Voraussetzungen müssen erfüllt sein für die Gewährung der Mindestvergütung:

1)    Der Kursort liegt außerhalb einer Großstadt (>100.000 Einwohner)
2)    Der Träger hat den Kurs ordnungsgemäß an das BAMF gemeldet
3)    Die Wartezeit des am längsten wartenden Berechtigten beträgt mindestens sechs Wochen seit Anmeldung
4)    Der Träger hat sich bemüht, die Teilnehmerzahl des Kurses zu erhöhen
5)    Der Regionalkoordinator muss bestätigen, dass alle Möglichkeiten einer Teilnehmerzuweisung gem. § 7 IntV ausgeschöpft sind
 

Alphabetisierungskurs – Reststunden

In den meisten Fällen liegt in folgendem Sachverhalt die lange Wartezeit begründet: Ein Alphabetisierungskurs darf laut BAMF nur mit maximal 16 Teilnehmern besetzt sein. Die Garantievergütung bzw. Sonderzahlung erhält der Sprachkursträger aber erst mit 12 Teilnehmern zu Kursbeginn. Der Sprachkursträger ist deshalb daran interessiert, möglichst viele Teilnehmer zu Kursbeginn einzuladen. (Möglichst 16 von 16, um die Wirtschaftlichkeit des Kurses zu sichern) Dies hat zur Folge, dass es (wenn überhaupt) nur 1-2 Plätze für Nachrücker in einem Alphabetisierungskurs gibt. Teilnehmer, die einen Einstieg in den späteren Modulen benötigen, haben nahezu keine Chance einzumünden. Meistens können diese Kursplätze nur nachbesetzt werden, wenn ein anderer Teilnehmer den laufenden Alphabetisierungskurs verlässt. Dann gibt es aber erneut eine Person mit Reststunden für einen Alphabetisierungskurs...

Antrag auf Zulassung zum IK

a)    Kopie der Ausweisdokumente, 
b)    aktuellen Leistungsbescheid 
(evtl. mit Begründung in folgenden Fällen: bei Niederlassungserlaubnis Bestätigung über unzureichende Sprachkenntnisse (wird vom Jobcenter ausgefüllt), wenn das BAMF den Antrag ablehnt und die Ausländerbehörde aber nicht zuständig ist) → EU-Bürger

Wiederholerantrag

Ein Wiederholerantrag wird dann benötigt, wenn

a)    alle Stunden aus dem Erstverfahren (600 bei allgemeinem IK und 900 bei Spezialkursen) aufgebraucht sind und 
b)    der Teilnehmer kein B1 erreicht hat

Der Träger stellt mit dem Kunden den Wiederholerantrag. Der Wiederholerkurs umfasst 300 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten.

Antrag auf Zulassung zur Wiederholung (PDF)

a)    Kopie der Ausweisdokumente
b)    aktuellen Leistungsbescheid
(evtl. mit Begründung in folgenden Fällen: bei Niederlassungserlaubnis Bestätigung über unzureichende Sprachkenntnisse (wird vom Jobcenter ausgefüllt), wenn das BAMF den Antrag ablehnt und die Ausländerbehörde aber nicht zuständig ist)
c)    vom Träger ausgestellte Bestätigung über die ordnungsgemäße Teilnahme im Erstverfahren

Antrag auf Zulassung zur Wiederholung (PDF)

Berechtigung/Verpflichtung zu einem IK

Die Personenkennziffer (= PKZ) ist eine siebenstellige Zahl, die das BAMF vergibt, zur eindeutigen Identifizierung der IK-Berechtigten.

Die Kursträger brauchen die PKZ, um die Einstufungstests abzurechnen, Teilnehmer anzumelden und/oder seine bisherige Kursteilnahme nachzuvollziehen.

Wenn das Jobcenter eine Verpflichtung für einen Kunden ausstellt, dann wird diese zur weiteren Bearbeitung an die CuK weitergeleitet. Für die PKZ Ermittlung fragt die CuK beim BAMF diese an. Nachdem die PKZ beim BAMF generiert wurde, ist die Verpflichtung aktiviert. Die PKZ wird durch die CuK händisch auf der Verpflichtung vermerkt. Der Träger kann mit der vorliegenden Verpflichtung und der ergänzten PKZ einen Einstufungstest und die Anmeldung zum Sprachkurs vornehmen.

Für die Erstellung der PKZ sind in der vom Jobcenter ausgestellten Verpflichtung folgende Angaben des Teilnehmenden zwingend notwendig:

1)    Name
2)    Vorname
3)    Geburtsdatum
4)    Anschrift
5)    Staatsangehörigkeit
6)    Aufenthaltstitel § (genaue Angabe)

Zur Vermeidung von Dubletten ist sicherzustellen, dass die Daten (Name, Vorname und Geburtsdatum) identisch mit denen auf dem Aufenthaltstitel sind. 
 

Berechtigungen des BAMF sind in der Regel 1 Jahr gültig, d.h. der Kunde muss sich innerhalb eines Jahres beim Träger zu einem IK anmelden und der Träger muss dann den Kunden beim BAMF anmelden. Dadurch verlängert sich die Gültigkeit der Berechtigung.

Verpflichtungen des Jobcenters sind in der Regel 2 Jahre gültig.

Verpflichtungen der Kommunen sind in der Regel 1 Jahr gültig.

Verpflichtungen der Ausländerbehörden sind in der Regel unbegrenzt gültig.
Begrenzungen bei §44a Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AufenthG

Berechtigungen vom Bundesverwaltungsamt werden für Spätaussiedler ausgestellt und sind unbegrenzt gültig.
→   EU-Bürger
 

Fehlzeiten IK

Es gibt entschuldigte Fehlzeiten und unentschuldigte Fehlzeiten.

Bei hoher Fehlzeitenquote (ab 30 %) sind Sanktionen des Jobcenters möglich oder die Abmeldung vom Kurs.
 

Kompetenzfeststellung

Eine Kompetenzfeststellung ist eine Sprachstandfeststellung, die vor Beginn eines BS-Kurses durchgeführt wird, wenn kein gültiges Zertifikat vorliegt.

Diese kann im Kreis Lippe von zugelassenen Dozenten bei einem Träger oder der CuK durchgeführt werden.

Eine Kompetenzfeststellung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.

Eine Kompetenzfeststellung ist notwendig, wenn

a) das letzte Sprachkurszertifikat älter als 6 Monate ist oder
b) der letzte Kursabbruch länger als 6 Monate her ist oder
c) der Teilnehmer einen B2 Kurs benötigt und kein B1 nachweisen kann
 

Das Virtuelle Klassenzimmer

Die technische Ausstattung mit Mikrofon, Headset, (virtueller) Tastatur und Kamera sowie ausreichend großem Bildschirm muss zur Teilnahme am Virtuellen Klassenzimmer vorhanden sein. Kurzfristig kann ein Virtuelles Klassenzimmer auch dann beginnen, wenn einzelne Teilnehmende (maximal die Hälfte) nur über Smartphones verfügen. Spätestens nach 100 Unterrichtseinheiten muss jedoch die genannte technische Ausstattung, ggf. über Leihgeräte, zur Verfügung stehen.

Diverse Kursarten und Ziele im BS-Bereich

a)    15-25 Teilnehmer
b)    Voraussetzung: alle IK-Stunden wurden abgegolten 
c)    gültiger Ergebnisbogen unter A2 oder eine gültige Kompetenzfeststellung mit der Empfehlung A2 
d)    400 Unterrichtseinheiten
e)    Ziel A2

a)    15-25 Teilnehmer
b)    Voraussetzung: alle IK-Stunden wurden abgegolten 
c)    gültiges A2 Zertifikat oder eine gültige Kompetenzfeststellung mit der Empfehlung B1 
d)    400 Unterrichtseinheiten
e)    Ziel B1

a)    15-25 Teilnehmer
b)    gültiges B1 Zertifikat oder eine gültige Kompetenzfeststellung mit der Empfehlung B2 
c)    500 Unterrichtseinheiten (100 UE zur Auffrischung von B1 + 400 UE zum Erreichen von B2)
d)    Ziel B2

a)    15-25 Teilnehmer
b)    gültiges B1 Zertifikat oder eine gültige Kompetenzfeststellung mit der Empfehlung B2 
c)    400 Unterrichtseinheiten 
d)    Ziel B2
→   werden derzeit nicht im Kreis Lippe angeboten

a)    3-25 Teilnehmer
b)    Teilnehmer befindet sich im Anerkennungsverfahren des ausländischen Berufsabschlusses + gültiges B1 Zertifikat oder eine gültige Kompetenzfeststellung mit der Empfehlung B2 
c)    600 Unterrichtseinheiten
d)    Ziel: vorgeschriebene Zertifikatsprüfung zur Berufsanerkennung
→    Zulassung zur Durchführung des Spezialkurses für „Gesundheitsfachberufe“ hat die VHS Lippe Ost

a)    7-25 Teilnehmer
b)    gültiges B1 Zertifikat oder eine gültige Kompetenzfeststellung mit der Empfehlung B2
c)    300 Unterrichtseinheiten
d)    Ziel ist die Fachsprache zu verbessern (keine Zertifikatsprüfung)
→    werden derzeit nicht im Kreis Lippe angeboten

a)    7-25 Teilnehmer
b)    gültiges B1 Zertifikat oder eine gültige Kompetenzfeststellung mit der Empfehlung B2
c)    300 Unterrichtseinheiten
d)    Ziel ist die Fachsprache zu verbessern (keine Zertifikatsprüfung)
→    werden derzeit nicht im Kreis Lippe angeboten

a)    7-25 Teilnehmer
b)    Voraussetzung: Auszubildender oder Teilnehmer einer Erstqualifizierung
c)    gültiges B1 Zertifikat oder eine gültige Kompetenzfeststellung mit der Empfehlung B2
d)    400 Unterrichtseinheiten
e)    Ziel: B2

a)    15-25 Teilnehmer
b)    gültiges B2 Zertifikat oder eine gültige Kompetenzfeststellung mit der Empfehlung C1
c)    400 Unterrichtseinheiten 
d)    Ziel C1
→    Im Kreis Lippe bietet nur die VHS Detmold-Lemgo (Standort Detmold) Basiskurse mit dem Zielniveau C1 an

a)    3-25 Teilnehmer
b)    Teilnehmer befindet sich im Anerkennungsverfahren des ausländischen Berufsabschlusses + gültiges B2 Zertifikat oder eine gültige Kompetenzfeststellung mit der Empfehlung C1 
c)    600 Unterrichtseinheiten
d)    Ziel: vorgeschriebene Zertifikatsprüfung zum Berufszugang
→    Zulassung zur Durchführung des Spezialkurses für „akademische Heilberufe“ hat die VHS Lippe Detmold-Lemgo

Berechtigung/Verpflichtung zu einem BS

Berechtigungsscheine werden nach Beantragung (zwei Wochen vor Kursstart) vom Jobcenter ausgestellt, wenn ein Kunde für einen bestimmten Sprachkurs vorgesehen ist.

Die Berechtigungsscheine sind in der Regel 3 Monate gültig.
 

Infoveranstaltung beim Träger

Eine Infoveranstaltung findet 3 bis 4 Wochen vor Kursstart bei dem durchführenden Träger für BS-Kurse statt.

Es werden die Kunden vom Träger eingeladen, die von der CuK für den Kurs vorgesehen sind.

Fehlzeiten BS

Es gibt entschuldigte Fehlzeiten und unentschuldigte Fehlzeiten.

Bei hoher Fehlzeitenquote (ab 30 %) sind Sanktionen des Jobcenters möglich und die Abmeldung vom Kurs.
 

Prüfung im BS-Bereich

Für B1 bis C2 Prüfungen gilt, bis Ablauf des darauffolgenden Kalenderjahres (31.12.).

gefördert durch: