Sofern bei den Kursen und Veranstaltungen zwei Teilnahmegebühren ausgedruckt sind, gilt die ermäßigte Gebühr (75%) für Schüler*innen,Studenten*innen, Auszubildende, Schwerbehinderte, Bundesfreiwilligendienstleistende,Empfänger*innen von Arbeitslosengeld-I sowie für Wohngeldempfänger*innen. Arbeitslosengeld-II-Empfänger*innen und Sozialhilfeempfänger*innen (Leistungsempfänger*innen nach dem SGBXII und Asylbewerber*innen) sind in diesen Fällen von der Teilnahmegebühr gänzlich befreit. Allerdings müssen die Gebührenermäßigungs bzw. Gebührenbefreiungsgründe auf der Anmeldekarte vermerkt und durch Beifügung eines entsprechenden Nachweises belegt werden. Ohne Vorlage eines Nachweises wird die volle Gebühr erhoben. Die Gebührenermäßigung bzw. -befreiung gilt nicht für die bei einigen Kursen ausgewiesenen Neben- bzw.Materialkosten.