Corona schränkt den Sprachkursbetrieb ein

Aufgrund der durch Corona bedingten Schulschließungen wurden in den Sprachschulen alternative Lernangebote implementiert, um den Sprachstand der Teilnehmenden zu festigen. Aktuell finden Gespräche zur Fortsetzung der Kurse im Präsenzunterricht statt.

Seit dem 16.03.2020 standen die durch das BAMF geförderten Sprachkurse im Präsenzunterricht still.

Integrationskurse im Online-Tutorium
Die Sprachkursträger konnten die Teilnehmenden der Integrationskurse im Online-Tutorium mit Aufgaben versorgen, um ihren Sprachstand zu festigen. Dieses Angebot zählt als Zusatzangebot und nicht als Kursfortführung. Einige lippische Träger machten vom Angebot der Online-Tutorien Gebrauch. 

Berufsbezogene Sprachkurse im virtuellen Klassenzimmer
Anstatt der Online-Tutorien konnte im berufsbezogenen Sprachkursbereich auch ein virtuelles Klassenzimmer eingerichtet werden. In diesem Angebot wurde der Unterricht online weitergeführt, um den bereits erlernten Sprachstand zu verbessern und keine Zeit beim Spracherwerb zu verlieren. Auch dieses Angebot wurde auf Grund der fehlenden technischen Voraussetzungen nur von wenigen Trägern genutzt.

Wiederaufnahme des Sprachkursbetriebs
Da das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge keine Anweisungen, sondern nur Empfehlungen bezüglich der Wiederaufnahme vom Präsenzunterricht geben kann, ist die Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) des Landes NRW einzuhalten. Laut der aktuellen Fassung  der CoronaSchVO vom 16.06.2020 können nach § 7 weitere außerschulische Bildungsangebote die Träger entweder unter Einhaltung des Mindestabstandes vom 1,5 Metern zwischen den Personen oder durch feste Sitzplätze und einen Sitzplan zur besonderen Rückverfolgung (nach § 2a Absatz 2) die Sprachkurse wieder in Präsenzunterricht durchgeführt werden.

Aktuell finden Gespräche mit den Trägern statt, ob und welche Kurse wieder im Präsenzunterricht aufgenommen werden. Wenn Sie Fragen hierzu haben, dann wenden Sie sich gerne an die Mitarbeitenden der CuK oder direkt an den Träger.

Hier finden Sie noch einmal die Coronaschutzverordnung zum Nachlesen.

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