Sprachkursunterbrechung bis zum 10.01.2021

Das Bundesamt für Migration und Flüchtling (BAMF) teilte mit, dass der Kursbetrieb zunächst bis zum 10. Januar 2021 unterbrochen ist.

In der Coronaschutzverordnung vom 30.11.2020 für das Land NRW ist unter §7 Weitere außerschulische Bildungsangebote (1) der Kursbetrieb in Präsenz ab dem 16.12.2020 untersagt.

Die Kursträger können innerhalb der Kursunterbrechung ein Online-Tutorium anbieten, welches den jetzigen Sprachstand der Teilnehmenden sichern soll. Für Rückfragen wenden Sie sich bitte direkt an den Kursträger.

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