Sprachkursunterbrechung bis zum 31.01.2021 verlängert

Auf Grund des verlängerten Lockdowns, ist der Kursbetrieb zunächst bis zum 31. Januar 2021 unterbrochen.

In der Coronaschutzverordnung gültigen Fassung (ab dem 31.12.2020) für das Land NRW ist unter §7 Weitere außerschulische Bildungsangebote (1) der Kursbetrieb in Präsenz untersagt.

Die Kursträger können innerhalb der Kursunterbrechung ein Online-Tutorium anbieten, welches den jetzigen Sprachstand der Teilnehmenden sichern soll. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, die Kurse im virtuellen Klassenzimmer weiterzuführen. Für Rückfragen wenden Sie sich bitte direkt an den Kursträger.

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