In der Coronaschutzverordnung gültigen Fassung (ab dem 31.12.2020) für das Land NRW ist unter §7 Weitere außerschulische Bildungsangebote (1) der Kursbetrieb in Präsenz untersagt.
Die Kursträger können innerhalb der Kursunterbrechung ein Online-Tutorium anbieten, welches den jetzigen Sprachstand der Teilnehmenden sichern soll. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, die Kurse im virtuellen Klassenzimmer weiterzuführen. Für Rückfragen wenden Sie sich bitte direkt an den Kursträger.