Wiederaufnahme des Sprachkursbetriebs

Das Bundesamt für Migration und Flüchtling (BAMF) hat mit Trägerrundschreiben zum 01.07.2020 Möglichkeiten zur Wiederaufnahme des Kursbetriebs vorgestellt. Zudem gibt es die Möglichkeit bei Umsetzung einer dieser Modelle einen Pandemiezuschlag zu beantragen.

Das BAMF hat die fünf folgenden Modelle entwickelt, die eine Wiederaufnahme des Kursbetriebs ermöglichen:

I.      Präsenzunterricht in ausreichend großen Räumlichkeiten (Einhaltung des Mindestabstands von 1,5m)
II.     Virtuelle Klassenzimmer 
III.    Präsenzunterricht mit Livestream-Übertragung in zweiten Kursraum 
IV.    Präsenzunterricht mit zugeschaltetem virtuellem Klassenzimmer
V.     Präsenzunterricht mit einer Lehrkraft in zwei Kursräumen



Diese Modelle können sowohl für die Integrationskurse als auch für die berufsbezogenen Sprachkurse eingerichtet werden. Nähere Informationen erhalten Sie in den  Trägerrundschreiben 14/20 für die Integrationskurse und 09/20 für die berufsbezogenen Sprachkurse.
 
Weiterhin können Online-Tutorien durchgeführt werden, wenn ein Kurs nicht in einen der genannten Modelle weitergeführt werden kann. Diese Regelung gilt nur für den Bereich der Integrationskurse (siehe Trägerrundschreiben 15/20). Das Rundschreiben 15/20 ersetzt das Trägerrundschreiben 09/20 vom 30.03.2020 und umfasst die Fortführung für Online-Tutorien bis zum 30.09.2020.

Nimmt ein Träger den Kursbetrieb in Form von Modell I.-V. wieder auf, bekommt dieser einen Pandemiezuschlag in Höhe von 1.500€ pro Modul (Integrationskurs-Bereich) bzw. pro 100 Unterrichtseinheiten (Berufsbezogener Sprachkurs-Bereich).

Genauere Informationen zu den einzelnen Modellen und dem Pandemiezuschlag, finden Sie in den o.g. Trägerrundschreiben.

In der Coronaschutzverordnung vom 01.07.2020 für das Land NRW ist unter §7 Weitere außerschulische Bildungsangebote (1) die Wiederaufnahme des Kursbetriebs geregelt.
 
Demnach können die Kurse mit einem festen Sitzplan zur Rückverfolgbarkeit auch ohne Mindestabstand von 1,5m durchgeführt werden. Wird ein Kurs in Präsenzunterricht ohne Mindestabstand durchgeführt, dann wird kein Pandemiezuschlag gewährt.
 

gefördert durch: